Gewährleistung und Garantien: Ihre Rechte und das Vorgehen
Unterscheiden Sie zwischen gesetzlicher Gewährleistung, einer Garantie und der Bearbeitung eines Mangels, um sich an den richtigen Ansprechpartner zu wenden.
Inhaltsverzeichnis
PST PISCINES haftet als Verkäufer
Wenden Sie sich bei Fragen zur gesetzlichen Gewährleistung für Ihren Kauf an PST PISCINES. Die Mitwirkung eines Herstellers oder Reparaturbetriebs kann helfen, eine Lösung zu finden. Sie müssen jedoch nicht vorab dessen Zustimmung einholen, um Ihren Anspruch beim Verkäufer prüfen zu lassen.
Die gesetzliche Gewährleistung setzt weder den Kauf einer Verlängerung noch eine Produktregistrierung zu Werbezwecken voraus. Hilfreich sind die Rechnung oder andere Nachweise, mit denen sich der Kauf belegen lässt. Auch ohne Kundenkonto bleiben Ihre Rechte bestehen.
Die gesetzliche Gewährleistung
Bei Waren, die an Verbraucher verkauft werden, haftet der Verkäufer im gesetzlichen Rahmen für Vertragswidrigkeiten. Dieser Schutz betrifft insbesondere die Übereinstimmung mit den vereinbarten Eigenschaften und die gesetzlich vorgesehenen berechtigten Erwartungen. Ein falscher Artikel, eine fehlende zugesagte Funktion oder ein Mangel, der die Nutzung beeinträchtigt, kann je nach Sachlage unter diese Regelung fallen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe der Ware. Bei Neuware wird für Mängel, die innerhalb von vierundzwanzig Monaten auftreten, grundsätzlich vermutet, dass sie bereits bei Übergabe vorlagen; bei Gebrauchtware gilt diese Vermutung grundsätzlich für zwölf Monate. Die Verkürzung dieser Vermutungsfrist bei Gebrauchtware verkürzt die Gewährleistung selbst nicht auf ein Jahr.
Bei Waren mit digitalen Elementen sind auch die Vorschriften über die Bereitstellung dieser Elemente und über Aktualisierungen zu berücksichtigen. Die maßgebliche Dauer kann von einer vertraglich vereinbarten fortlaufenden Bereitstellung abhängen.
Reparatur oder Ersatz
Sie können die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands nach den gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten verlangen. Die Reparatur oder der Ersatz muss kostenlos, ohne erhebliche Unannehmlichkeiten und innerhalb von höchstens dreißig Tagen nach Ihrem Verlangen erfolgen. Die gesetzlichen Voraussetzungen bestimmen, in welchen Fällen von Ihrer Wahl abgewichen werden kann, insbesondere bei Unmöglichkeit oder unverhältnismäßigen Kosten.
Bei einem bereits eingebauten Gerät kann es erforderlich sein, den Ausbau und den erneuten Einbau unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu prüfen; es genügt nicht, ein Ersatzteil zu versenden und grundsätzlich sämtliche Kosten dem Kunden zu überlassen. Das konkrete Vorgehen muss vor einem Eingriff erläutert werden, der Kosten verursachen könnte.
Bei einer reparierten Ware verlängert sich die ursprüngliche Gewährleistung um sechs Monate. Verlangt der Verbraucher eine Reparatur, setzt der Verkäufer jedoch einen Ersatz durch, beginnt mit dem Ersatz eine neue Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Während des Zeitraums, in dem die Ware nicht verfügbar ist, wird die verbleibende Frist unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen gehemmt.
Preisminderung oder Rückabwicklung des Kaufs
Eine Preisminderung oder die Rückabwicklung kann in den vorgesehenen Fällen verlangt werden: insbesondere bei Verweigerung der Herstellung des vertragsgemäßen Zustands, Überschreitung der gesetzlichen Frist, erheblichen Unannehmlichkeiten oder Fortbestehen des Mangels nach einem Versuch der Mangelbeseitigung. Ein hinreichend schwerwiegender Mangel kann eine sofortige Lösung rechtfertigen, ohne dass zunächst eine Reparatur verlangt werden muss. Ein geringfügiger Mangel berechtigt nicht zur Rückabwicklung.
Der in die Verkaufsbedingungen aufgenommene gesetzliche Gewährleistungshinweis gibt die Rechte und die zugehörigen Rechtsgrundlagen wieder. Die hier enthaltenen Erläuterungen schränken seine Tragweite nicht ein. Aufeinanderfolgende Fehlerdiagnosen dürfen nicht dazu genutzt werden, die Frist zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustands immer wieder neu beginnen zu lassen.
Verborgene Mängel
Die Haftung für verborgene Mängel betrifft nach den Voraussetzungen des Code civil einen verborgenen Mangel, der die Ware für ihren vorgesehenen Gebrauch ungeeignet macht oder diesen Gebrauch so stark beeinträchtigt, dass der Käufer sie bei Kenntnis des Mangels nicht oder nur zu einem niedrigeren Preis gekauft hätte. Der Anspruch ist innerhalb von zwei Jahren ab Entdeckung des Mangels geltend zu machen, vorbehaltlich der weiteren anwendbaren Vorschriften.
Nach dieser Regelung kann der Käufer verlangen, die Ware gegen eine Preisminderung zu behalten oder sie gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzugeben. Die nachzuweisenden Tatsachen unterscheiden sich von denen der gesetzlichen Gewährleistung; die Bezeichnung des Antrags steht einer Prüfung der tatsächlich einschlägigen Regelung nicht entgegen.
Eine Garantie ist eine zusätzliche Verpflichtung
Eine sogenannte Herstellergarantie, eine sonstige Garantie oder eine Garantieverlängerung besteht nur, wenn ein Garantiegeber sie tatsächlich anbietet. Aus dem Garantiedokument müssen der Garantiegeber, die Dauer, der räumliche Geltungsbereich, die abgedeckte Leistung und ihre Bedingungen hervorgehen. Eine längere Garantiedauer bedeutet nicht, dass alle Teile und alle Nutzungsarten gleichermaßen abgedeckt sind.
Die Einschränkungen einer Garantie heben die gesetzliche Gewährleistung nicht auf. Umgekehrt lässt sich aus dem Ablauf einer Garantie allein nicht schließen, dass keine gesetzlichen Ansprüche mehr bestehen. Eine auf der Produktseite angezeigte Zusage muss mit dem ausgehändigten Dokument übereinstimmen.
Ihre Anfrage ohne Risiko vorbereiten
Geben Sie die Bestellung, die Artikelnummer und, falls verfügbar, die Serien- oder Chargennummer an. Beschreiben Sie das Fehlerbild, den Zeitpunkt des Auftretens und die Nutzungsbedingungen. Ein Foto oder Video kann helfen, sofern es sich gefahrlos aufnehmen lässt. Öffnen Sie kein elektrisches Gerät und stellen Sie keinen gefährlichen Vorfall nach, um einen Nachweis zu erstellen.
Das Zusammentreffen von Wasser, Strom, rutschigen Flächen und beweglichen Geräten macht die Beachtung der Bedienungsanleitungen erforderlich. Eine Schutzvorrichtung ersetzt nicht die Aufsicht über Kinder. Stellen Sie bei einer Unregelmäßigkeit die betreffende Nutzung gemäß den Sicherheitshinweisen ein; zerlegen Sie kein unter Spannung stehendes Gerät, um einen Vorfall zu dokumentieren. Ein Gerät muss entsprechend seiner Bedienungsanleitung und seinem Zustand für den Transport vorbereitet werden. Leiten Sie zur Vorbereitung einer Rücksendung keine Wasserpflegemittel oder Flüssigkeiten in ein ungeeignetes Leitungssystem ab. Informieren Sie vor der Abholung über vorhandene Substanzen, Restwasser oder Schäden; keine allgemeine Entleerungsanweisung ersetzt die modellspezifischen Vorsichtsmaßnahmen.
Gewerbliche Käufe
Die für Verbraucher geltenden Vorschriften zur Vertragsmäßigkeit gelten nicht automatisch für einen Kauf, der für die Zwecke einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit erfolgt. Die vertraglichen Verpflichtungen, die Haftung für verborgene Mängel und die tatsächlich vereinbarten Garantien sind weiterhin zu prüfen. Die Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden erläutern diesen Rahmen, ohne gegebenenfalls anwendbare zwingende Schutzvorschriften aufzuheben.
Die vereinbarten Eigenschaften bleiben maßgeblich
Die angegebene Leistung einer Heizung oder einer Wasseraufbereitungsanlage hängt von den für den jeweiligen Artikel festgelegten Bedingungen ab. Verstehen Sie diese nicht als Zusage einer dauerhaft gleichbleibenden Temperatur oder von Wasser, das keine Pflege benötigt. Eine Abdeckung, eine Alarmanlage oder eine Absperrung muss entsprechend ihrer dokumentierten Funktion und für das jeweilige Becken ausgewählt werden.
Die Bedienungsanleitungen für das Becken und die Baugruppen, Anschlusspläne, Sicherheitshinweise, Wartungsbedingungen und Konformitätsunterlagen müssen zum Modell passen. Werden tatsächlich chemische Produkte angeboten, müssen deren Kennzeichnung, Anwendungsbeschränkungen und Sicherheitsinformationen verfügbar sein. Eine Produktbeschreibung ersetzt diese Unterlagen nicht.
Gesetzlich vorgeschriebener Informationskasten — gesetzliche Gewährleistung (nichtamtliche Übersetzung)
Der Verbraucher hat ab der Lieferung der Ware zwei Jahre Zeit, um bei Auftreten einer Vertragswidrigkeit die gesetzliche Gewährleistung für Vertragsmäßigkeit in Anspruch zu nehmen. Während dieser Frist muss der Verbraucher lediglich das Vorliegen der Vertragswidrigkeit nachweisen, nicht jedoch den Zeitpunkt ihres Auftretens.
Sieht der Kaufvertrag über die Ware die fortlaufende Bereitstellung digitaler Inhalte oder einer digitalen Dienstleistung für einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren vor, gilt die gesetzliche Gewährleistung für diese digitalen Inhalte oder diese digitale Dienstleistung während des gesamten vorgesehenen Bereitstellungszeitraums. Während dieser Frist muss der Verbraucher lediglich das Vorliegen der Vertragswidrigkeit der digitalen Inhalte oder der digitalen Dienstleistung nachweisen, nicht jedoch den Zeitpunkt ihres Auftretens.
Die gesetzliche Gewährleistung für Vertragsmäßigkeit verpflichtet den Unternehmer gegebenenfalls, alle Aktualisierungen bereitzustellen, die zur Erhaltung der Vertragsmäßigkeit der Ware erforderlich sind.
Die gesetzliche Gewährleistung für Vertragsmäßigkeit gibt dem Verbraucher das Recht auf Reparatur oder Ersatz der Ware innerhalb von dreißig Tagen nach seinem Verlangen, ohne Kosten und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für ihn.
Wird die Ware im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung für Vertragsmäßigkeit repariert, verlängert sich die ursprüngliche Gewährleistung für den Verbraucher um sechs Monate.
Verlangt der Verbraucher die Reparatur der Ware, setzt der Verkäufer jedoch den Ersatz durch, beginnt die gesetzliche Gewährleistung für Vertragsmäßigkeit ab dem Datum des Ersatzes der Ware für einen Zeitraum von zwei Jahren neu.
Der Verbraucher kann unter Beibehaltung der Ware eine Minderung des Kaufpreises verlangen oder den Vertrag beenden und gegen Rückgabe der Ware den vollen Kaufpreis erstattet bekommen, wenn:
- 1. der Unternehmer die Reparatur oder den Ersatz der Ware verweigert;
- 2. die Reparatur oder der Ersatz der Ware nach Ablauf von dreißig Tagen erfolgt;
- 3. die Reparatur oder der Ersatz der Ware für den Verbraucher mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden ist, insbesondere wenn der Verbraucher endgültig die Kosten für die Rücknahme oder Abholung der vertragswidrigen Ware oder die Kosten für die Installation der reparierten Ware oder der Ersatzware trägt;
- 4. die Vertragswidrigkeit der Ware trotz eines erfolglosen Versuchs des Verkäufers, den vertragsgemäßen Zustand herzustellen, fortbesteht.
Der Verbraucher hat außerdem Anspruch auf eine Minderung des Preises der Ware oder auf Auflösung des Vertrags, wenn die Vertragswidrigkeit so schwerwiegend ist, dass sie eine sofortige Preisminderung oder Vertragsauflösung rechtfertigt. Der Verbraucher muss in diesem Fall nicht zuvor die Reparatur oder den Ersatz der Ware verlangen.
Der Verbraucher hat keinen Anspruch auf Auflösung des Kaufvertrags, wenn die Vertragswidrigkeit geringfügig ist.
Jeder Zeitraum, in dem die Ware zum Zweck ihrer Reparatur oder ihres Ersatzes nicht genutzt werden kann, hemmt die noch laufende Gewährleistungsfrist bis zur Übergabe der instand gesetzten Ware.
Die oben genannten Rechte ergeben sich aus der Anwendung der Artikel L. 217-1 bis L. 217-32 des französischen Code de la consommation.
Ein Verkäufer, der die Inanspruchnahme der gesetzlichen Gewährleistung für Vertragsmäßigkeit böswillig behindert, kann mit einer zivilrechtlichen Geldbuße von bis zu 300.000 Euro belegt werden, die auf bis zu 10 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes erhöht werden kann (Artikel L. 241-5 des französischen Code de la consommation).
Der Verbraucher genießt außerdem die gesetzliche Gewährleistung für versteckte Mängel gemäß den Artikeln 1641 bis 1649 des französischen Code civil, und zwar für die Dauer von zwei Jahren ab Entdeckung des Mangels. Diese Gewährleistung gibt Anspruch auf eine Preisminderung, wenn die Ware behalten wird, oder auf vollständige Erstattung gegen Rückgabe der Ware.
Anhang zu Artikel D. 211-2 des französischen Code de la consommation, Kasten A, in der seit dem 1. Oktober 2022 geltenden Fassung (Dekret Nr. 2022-946 vom 29. Juni 2022). Nichtamtliche deutsche Übersetzung des Informationskastens A nach dem Anhang zu Artikel D. 211-2 des französischen Code de la consommation; maßgeblich ist allein der französische Wortlaut.